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Mobilität mit Mehrwert

Günstiges E-Auto 2026 mit Förderung kaufen – Forthing bei STALLHOFER Mobility

Neue E-Auto-Prämie 2026:

Jetzt Forthing sichern & bis zu 6.000 € sparen!

 

Du suchst ein günstiges, vollausgestattetes Elektroauto mit hochwertiger Technik? Du willst ein modernes E-Auto kaufen, das mit Modellen wie dem Skoda Enyaq, VW ID.4, VW ID.7 oder Cupra Born mithalten kann – aber deutlich weniger kostet? Dann bist du bei STALLHOFER Mobility in Schönau genau richtig! Als offizieller Forthing-Vertragspartner bieten wir dir exklusive Modelle mit starker Ausstattung, top Technik und staatlicher E-Auto-Prämie 2026.

Ob du in Pfarrkirchen, Schönau, Eggenfelden, Arnstorf oder Simbach am Inn wohnst – bei STALLHOFER findest du dein neues Elektroauto mit Top-Förderung und kompetenter Beratung.

Welche E-Autos lohnen sich 2026 wirklich?

Frage: Welches günstige E-Auto mit guter Ausstattung kann ich mir 2026 kaufen?

Antwort: Eine besonders interessante Option ist der Forthing 5 EV – ein vollelektrisches SUV mit moderner Technik, viel Komfort und einem top Preis-Leistungs-Verhältnis. Im Vergleich zu Modellen wie dem VW ID.4 oder Skoda Enyaq bietet Forthing mehr Ausstattung für weniger Geld.

Auch der Forthing 7 (REEV) ist eine echte Sensation: Als Alternative zum VW ID.7 bietet er nicht nur ein markantes Design und hochwertige Technik, sondern auch mehr Reichweite durch den intelligenten Range-Extender-Antrieb. Ideal für Vielfahrer, Pendler oder Familien, die Komfort, Technik und Alltagstauglichkeit vereint wollen.

Wer also ein Elektroauto kaufen möchte, das sich durch gute Technik, faire Preise und staatliche Förderung auszeichnet, sollte sich die Forthing-Modelle 2026 genauer ansehen.

Warum jetzt ein Elektroauto kaufen?

2026 wird das Jahr für alle, die sich ein günstiges, hochwertiges E-Auto kaufen möchten. Dank der neuen E-Auto-Prämie des Bundes bekommst du jetzt bis zu 6.000 € Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos.

Vorteile eines Elektroautos 2026:

  • Bis zu 6.000 € E-Auto-Förderung
  • Niedrige Betriebskosten & Steuerersparnis
  • Zukunftssicher & umweltfreundlich
  • Komfortables Fahren mit leiser Technik
  • Attraktive Reichweiten & moderne Features


Forthing: Günstig, vollausgestattet & innovativ

Forthing ist die clevere Alternative zu VW, Skoda, Cupra & Co. – mit Fahrzeugen, die modern aussehen, technisch überzeugen und im Preis-Leistungs-Verhältnis unschlagbar sind.

Bei STALLHOFER Mobility bekommst du:

  • Forthing 4 (PHEV) – Plug-in-Hybrid für Kurz- und Langstrecken
    Energieverbrauch gewichtet, kombiniert (l/100km): 0,7 + 18 kWh / 100 km, CO2 Emission Hybrid gewichtet, kombiniert (g/km):16

    Verbrauch kombiniert (l/100km):6,01, Elektrische Reichweite (km):90, CO2-Klasse: A /E 

  • Forthing 5 (EV) 

    Stromverbrauch kombiniert (kWh/100km):18,2 
    Elektrische Reichweite (km):371 
    CO2 Klasse: A, CO2 Emission kombiniert (g/km):0 

  • Forhting 5 (REEV) 

    1,5 L Range Extender 75 kW (102 PS), Energieverbrauch gewichtet, kombiniert (l/100km):0,2 + 17,9 kWh/100 km, CO2 Emission Hybrid gewichtet, kombiniert (g/km):5, CO2 Klasse B/E, Elektrische Reichweite (km):170 

  • Forthing 7 (REEV) 

    1.5 L Range Extender 74 kW (101 PS), Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert): 0,6 l/100 km + 15,5 kWh/100 km 
    CO₂-Emission (gewichtet, kombiniert): 14,4 g/km 
    CO₂-Klasse: A/E, Elektrische Reichweite: bis zu 180 km 

  • Forthing 9 (PHEV) – Plug-in-Hybrid mit viel Platz

    Energieverbrauch gewichtet, kombiniert (l/100km):1,6 + 18,5 kWh/100 km, CO2 Emission Hybrid gewichtet, kombiniert (g/km):36, Verbrauch kombiniert (l/100km):6,8, Elektrische Reichweite (km): 145, CO2 Klasse: A/E 

Hinweis zu Verbrauchsangaben:
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren ermittelt. Der tatsächliche Verbrauch kann je nach Fahrweise, Streckenprofil, Außentemperatur und Nutzung von Nebenverbrauchern (z. B. Klimaanlage) abweichen. Alle technischen Angaben gemäß Herstellerdaten (Stand: Januar 2026).

Forthing 7 (REEV)
– das Highlight für Vielfahrer:

  • Innovativer Range-Extender mit hoher Effizienz
  • Sehr gute Reichweite auch für Langstrecken
  • Premium-Feeling im Innenraum
  • Ideal als günstige ID.7 Alternative für Familie & Business

Alle Modelle bieten:

  • hochwertige Innenausstattung
  • umfangreiche Assistenzsysteme
  • LED-Lichttechnik & moderne Displays
  • sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Die neue E-Auto-Prämie 2026 im Überblick

Die Bundesregierung fördert neue Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride – einkommensabhängig, sozial gestaffelt und rückwirkend ab 1. Januar 2026.

 

Förderstufen für Elektroautos (EV):

Haushaltseinkommen

ohne Kinder

mit 1 Kind

mit 2 Kindern

bis 45.000 €

5.000 €

5.500 €

6.000 €

bis 60.000 €

4.000 €

4.500 €

5.000 €

bis 80.000 €

3.000 €

3.500 €

4.000 €

bis 90.000 €

3.000 €

Plug-in-Hybride (PHEV):

  • Bis zu 1.500 € bei Einkommen bis 60.000 €
  • Mindestreichweite elektrisch: 60 km (gem. BAFA-Vorgaben)
  • Wir prüfen gemeinsam, ob dein Forthing-Modell förderfähig ist


Warum Forthing eine echte VW-Alternative ist

Immer mehr Kundinnen und Kunden fragen sich:

„Was ist eine günstige Alternative zum VW ID.4 oder VW ID.7 oder Skoda Enyaq?“

Antwort: Forthing überzeugt mit Preis, Ausstattung und Technik.

Wenn du ein Auto suchst, das:

  • moderne Technik wie ein Skoda hat,
  • ein Design wie ein Cupra bietet,
  • Komfort wie ein ID.7 bietet,
  • aber deutlich günstiger ist,

… dann ist Forthing genau deine Marke. Und bei STALLHOFER Mobility bekommst du die Beratung und das Fahrzeug direkt vor Ort.

Warum STALLHOFER Mobility?

  • Offizieller Forthing-Vertragspartner in Niederbayern
  • E-Auto-Kompetenz seit Jahrzehnten
  • Ehrliche & kostenlose Beratung zur E-Auto-Förderung
  • Top-Modelle mit Ausstattung auf Premium-Niveau
  • Kunden aus Pfarrkirchen, Schönau, Eggenfelden, Arnstorf, Simbach am Inn vertrauen uns


Jetzt kostenlos beraten lassen 

Du willst wissen, wie viel E-Auto-Prämie 2026 du bekommst? Du willst ein preiswertes E-Auto mit guter Ausstattung? Dann komm zu STALLHOFER – wir helfen dir persönlich weiter.

STALLHOFER Mobility – dein Partner für günstige Elektroautos, E-Auto-Förderung, moderne Technik und ehrliche Beratung in Niederbayern.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer und Verfügbarkeiten vorbehalten. Förderkonditionen sowie technische Details können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die Angaben des Herstellers bzw. der BAFA zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung

Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen.

Der Koalitionsausschuss hat sich am 27./28. November auf weitere Eckpunkte des Programms verständigt.

Das Programm verfolgt klima-, sozial- und industriepolitische Ziele und ist auf die Förderung von Kauf und Leasing von Neuwagen ausgerichtet.

Die Ausarbeitung des Programms liegt in der Federführung des Bundesumweltministeriums. 

Stand: 

Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.

Stand: 19.01.2026

Die Elektromobilität ist die zentrale Zukunftstechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität. Um die Führungsrolle der deutschen Automobilindustrie in Zukunft zu behaupten braucht es einen starken Heimatmarkt für Elektromobilität. Die Förderung setzt einen wichtigen Impuls für den Hochlauf der E-Mobilität und ist ein Anschub für die deutsche und europäische Automobilwirtschaft.

Elektroautos fahren lokal emissionsfrei und sind über den gesamten Lebenszyklus bereits heute deutlich klima- und umweltfreundlicher als Verbrenner. Mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien am Strommix vergrößert sich dieser Vorteil weiter. Ein Grund dafür ist, dass E-Autos deutlich effizienter und sparsamer als Verbrenner sind. Sie haben einen deutlich höheren Wirkungsgrad, d.h. mit derselben Energiemenge können Elektroautos deutlich weiter fahren. Entsprechend sind die Energiekosten pro 100km oft deutlich niedriger – besonders beim Laden zuhause. Es gibt auch keinen Ölwechsel, keinen Auspuff, keinen Kupplungsverschleiß. Das spart Werkstattkosten. Und: E-Autos sind aktuell für mehrere Jahre von der Kfz-Steuer befreit. 

Auch darüber hinaus haben Elektroautos weitere Vorteile für Umwelt und Lebensqualität: Sie stoßen kein Stickoxid und kaum Feinstaub aus. Gerade in Städten verbessert das die Luftqualität spürbar. Elektroautos sind leise – das ist gut für Wohngebiete und Innenstädte.

Stand: 

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026.

Stand: 

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.

Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt).

Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.

Stand: 

Zugrunde gelegt wird auch bei eheähnlichen Gemeinschaften das zu versteuernde Einkommen beider PartnerInnen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ergibt sich aus der Addition beider Einzel-Einkommen. Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.

Stand: 

Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, kann diese nachträglich abgegeben werden. Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.

Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Den Betroffenen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.

Stand: 

Die festgelegte Einkommensgrenze von 80.000 Euro pro Haushalt entspricht dem Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“: Damit können rund die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen anschaffen, von der Prämie profitieren. Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich brauchen.

Stand: 

  • Basisförderung: Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender
  • Förderung für Familien
    • pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
    • Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr


Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig3.500 Euro4.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro3.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro4.000 Euro4.500 Euro5.000 Euro
bis 45.000 Euro5.000 Euro5.500 Euro6.000 Euro

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig2.000 Euro2.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro1.500 Euro2.000 Euro2.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro2.500 Euro3.000 Euro3.500 Euro
bis 45.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro4.500 Euro

Stand: 

Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

Für den Zeitraum ab dem 01. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Stand: 

Informationen zu den jeweiligen CO₂-Emissionen eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs oder Fahrzeugs mit Range Extender sind beim Hersteller oder Händler erhältlich.

Stand: 

Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beinhalten. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten zum Beispiel Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.

Stand: 

Ja, das Förderprogramm ist sozial gestaffelt und unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße auch das Leasing mit bis zu 6.000 Euro.

Für die Förderung beim Leasing eines Neuwagens gelten dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf, die Beantragung erfolgt ebenfalls durch den Leasingnehmer. Entscheidend ist, dass das Neufahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen und nach Zulassung drei Jahre gehalten wird.

Stand: 19.01.2026

Für die E-Auto-Förderung werden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung, also unter anderem den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung, in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro verausgabt.

Die gesamte Summe steht für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 2029 zur Verfügung. Die vorgesehenen Mittel reichen je nach Verteilung zwischen den vollelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden für insgesamt voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeuge.

Stand: 

Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den/die Antragsteller/in erfolgen. Das bedeutet: Statt zwei Anträgen (erst Kaufvertrag, dann Zulassung) ist nur ein Antrag nötig. Das halbiert die Bürokratie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen.

Stand: 

Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Bei Anträgen zum Jahresende kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.

Stand: 

Förderfähig sind alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb, sofern letztere Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Stand heute stammen etwa 80 Prozent der neuzugelassenen E-Autos in Deutschland aus europäischer Produktion.

Geprüft wird die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen. Diese Vorgaben können zu einem späteren Zeitpunkt in das laufende Förderprogramm integriert werden. Vor einem Inkrafttreten wird das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informieren.

Stand: 

Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
  • Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
  • Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

Zur schnelleren Bearbeitung wird die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes empfohlen.

Stand: 

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