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Gutachten

Es hat gekracht?

Sie hatten einen Auto-Unfall und sind nicht schuld? – Rufen Sie sofort bei KFZ Stallhofer an! Damit Ihr Schaden schnell und zufriedenstellend reguliert wird. Denn was Sie jetzt brauchen, ist ein neutrales Gutachten, das Ihre Rechte durchsetzt – kostenlos für Sie!

Mit Sicherheit gut bewertet.

Hier können wir Ihnen mit unserer Expertise weiterhelfen.

Lassen Sie sich nichts vormachen.

Die gegnerische Versicherung möchte Ihnen Ihre Vertragswerkstatt “empfehlen”? Meist erhalten Sie dort nur einen Kostenvoranschlag.
Aber Vorsicht, denn Aspekte wie Ersatzfahrzeug, Wertminderung, Nutzungsausfall fallen bei einem einfachen Kostenvoranschlag unter den Tisch.

KFZ Stallhofer ist in Ihrer Nähe.

Damit Ihnen das nicht passiert, beauftragen Sie am besten gleich einen unabhängigen Experten, denn es ist Ihr gutes Recht! KFZ Stallhofer ist in Ihrer Nähe und hilft sofort. Mit dem Gutachten unseres Partners bekommen Sie alles, was Ihnen zusteht.

Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wir sind mit Rat und Tat an Ihrer Seite und verhandeln Ihren Fall mit der gegnerischen Versicherung, die auch die Kosten übernimmt.

Was wir ihnen sonst noch bieten können.

Mit einem unserer Partner-Gutachter sind Sie auf der sicheren Seite. Diese sind bei den Versicherungen anerkannt. Die Gutachten sind nachvollziehbar, vollständig und korrekt. Es wird für Sie die Beweissicherung übernommen. Eine komplette Dokumentation des Schadens mit Fotos und detaillierter Beschreibung ist bei uns selbstverständlich. Übrigens bekommen Sie auch den Wert Ihres Fahrzeugs dokumentiert, da die Ausstattung mit berücksichtigt wird.

Fragen und Antworten

Sie bekommen bei KFZ Stallhofer umfassende Beratung und Hilfe. Die Gutachten, die erstellt werden, sind technisch einwandfrei, fair und umfassend. Wir sorgen für einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Schadenregulierung. Sie müssen sich um nichts kümmern und haben freie Wahl bei der Art und Weise der Behebung des Schadens. Gibt es allerdings vorab noch offene Punkte, die Ihnen Sorge bereiten, möchten wir Ihnen nebenstehend die meist gefragten Fragen beantworten.
  • Ihr Fahrzeug wies schon vor dem Unfall Schäden (Altschaden) auf
  • Sie haben einen Totalschaden (Restwertermittlung erforderlich)
  • Der Wiederbeschaffungswert muss ermittelt werden
  • Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag tragen Sie kein Risiko für die Reparaturkosten. Liegen diese nämlich höher als geplant, werden sie von der

Versicherung übernommen (Reparaturkostenausweitung)

  • Unfallbedingte Wertminderung und Ausfallzeit werden, ebenso wie Ihr Recht auf Mietwagen, festgestellt
  • Sie bestimmen selbst über die Reparatur Ihres Fahrzeugs (wann, was)

Ist der Schaden kleiner als 750€, spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Fall reicht Ihnen ein Kostenvoranschlag durchaus zur Regulierung. Bevor Sie aber leichtfertig auf das verzichten, was Ihnen als Unfallgeschädigter zusteht, rufen Sie lieber uns an.

Vorsicht ist geboten, wenn Sie nicht einschätzen können, wie groß Ihr Schaden ist. Nicht alle Schäden sind gleich auf den ersten – oder zweiten – Blick sichtbar. Mit unserem fachmännischen Blick sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn Sie sich aber vorschnell auf einen Kostenvoranschlag einlassen, geht Ihnen unter Umständen Geld verloren. Denn ein Kostenvoranschlag deckt nicht alle Ansprüche ab, die Sie an Ihren Unfallgegner richten können. Dazu kommt, dass das Risiko beim Fahrzeughalter und der Werkstatt liegt, falls die Kosten höher als erwartet ausfallen.

  • Technische Daten des Unfallfahrzeuges
  • Sonderausstattung
  • Altschäden (vor dem Unfall schon vorhanden)

Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall

  • Beschreibung der unfallbedingten Schäden am Fahrzeug
    • Dokumentation der Schäden durch Fotos
    • Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Totalschaden) • Ermittlung des Fahrzeugrestwertes nach dem Unfall
    • Ermittlung der unfallbedingten Wertminderung
  • Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten
  • Bestimmung des Reparaturweges
  • Zeitdauer der Reparatur
  • UnfallbedingteAusfallzeit(NutzungsausfallentschädigungoderMietwagen)
  • Wenn Sie der Unfallverursacher sind, verhält es sich anders. Im Falle einer Teilkasko- oder Vollkasko-Regelung, kommt es darauf an, was in Ihrem Vertrag geregelt ist. Es kann z.B. sein, dass Sie vertraglich an eine bestimmte Werkstatt oder einen bestimmten Gutachter gebunden sind. Fragen Sie in diesem Fall Ihre Versicherung. Einen Gutachter können Sie auf eigene Kosten natürlich jederzeit selbst beauftragen. Das Honorar des Gutachters richtet sich nach der Höhe des Schadens. Wenn Sie Teilschuld haben und vor Gericht eine Entscheidung verhandelt wird, werden die Kosten des Gutachters von der Partei getragen, die die Verhandlung verliert. Bei Teilschuld können Sie also anteilig an den Gutachterkosten beteiligt sein.

Die Versicherung des Gegners hat natürlich das Recht, selbst einen Sachverständigen zu bestimmen und den Schaden von diesem begutachten zu lassen. Unabhängig davon ist es Ihr gutes Recht, zusätzlich einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Mit einem unserer Partner-Gutachter sind Sie auf der sicheren Seite. Diese sind bei den Versicherungen anerkannt. Die Gutachten sind nachvollziehbar, vollständig und korrekt. Wir übernehmen die Beweissicherung für Sie. Die speziell geschulten Sachverständigen dokumentieren den Schaden mit Fotos und detaillierter Beschreibung. Übrigens bekommen Sie auch den Wert Ihres Fahrzeugs dokumentiert, da die Ausstattung mit berücksichtigt wird.

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