Unsere fachkundigen Mitarbeiter werden Ihre Fahrzeuge gemäß der Unfallverhütungsvorschriften kontrollieren, das erforderliche Protokoll ausstellen sowie den begehrten Aufkleber anbringen. Denken Sie anschließend daran, dass Sie die Dokumente gemäß § 57 Abs. 2 der UVV bis zur nächsten Kontrolle in Ihren Fahrzeugen parat halten. Im Rahmen der Prüfung wird beispielsweise die Verkehrssicherheit, die Funktionstüchtigkeit sowie Ladungssicherung oder sicherheitsrelevante Teile kontrolliert. Sollte sich dabei herausstellen, dass Mängel bestehen oder erforderliche Fahrzeugteile fehlen, werden wir das Fahrzeug nach vorheriger Rücksprache gerne auf den notwendigen Stand der Vorschriften bringen. Damit Sie schnellstmöglich die erforderlichen Papiere erhalten. Verzichten Sie jedoch keinesfalls auf die Durchführung dieser Prüfung. Es droht nicht nur ein hohes Bußgeld von bis zu zehntausend Euro. Im Falle eines Unfalls folgen weitere Sanktionen. So können Berufsgenossenschaft oder Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern. Diese finanziellen Nachteile stehen in keinem Verhältnis zur einfachen und schnellen Durchführung der Kontrolle in unserem Hause. Zögern Sie also nicht, denn als Arbeitgeber und Unternehmer sind Sie zur UVV-Prüfung verpflichtet! Bei uns erhalten Sie diesen Service aus einer Hand: Unsere erfahrenen Mitarbeiter nehmen die Prüfung vor und bringen Ihr Fahrzeug im Zweifel auf den aktuellen Stand der Anforderungen. Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für die nächste Prüfung.