Deutschland – PKW

 

Allgemeine Anmietinformationen

Der Mieter und der Fahrer müssen bei Übergabe des Fahrzeugs einen Personalausweis oder Reisepass, eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis aus einem EU/-EWR Staat (einschließlich der Schweiz) sowie ein ab Fahrzeugrückgabe mindestens 30 Tage gültiges und von STALLHOFER Mobility akzeptiertes Zahlungsmittel vorlegen.

 

Die gültige Fahrerlaubnis ist durch die Vorlage des originalen Führerscheins nachzuweisen. Fotokopien und digitale Dokumente werden nicht akzeptiert.

Ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, die nicht in einem anderen EU-/EWR Staat oder der Schweiz ausgestellt worden sind oder die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet. Die Übersetzung muss von einem international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stelle gefertigt sein. Sofern der Ausstellungsstaat einen Internationalen Führerschein ausstellt, genügt an Stelle der Übersetzung die Vorlage des Internationalen Führerscheins in Verbindung mit dem Original-Führerschein.

 

Altersbestimmungen

Für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz gelten bestimmte Regelungen, die sich nach dem jeweiligen Fahrzeug richten und der Buchungsstrecke entnommen werden können. Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für jeden Fahrer 18 Jahre (Führerscheinbesitz mindestens 1 Tag). Eine Abweichung des Mindestalters ist in Abhängigkeit zum Fahrzeug möglich. Für Fahrer unter 23 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr (Jungfahrerzuschlag) erhoben.